Häufig gestellte Fragen
Was sind Pflegeleistungen?
Zu Pflegeleistungen gehören alle Leistungen, auf die Pflegeversicherte mit anerkanntem Pflegegrad Anspruch haben. Von der Pflegeversicherung werden per Gesetz grundlegende Pflege- und Betreuungsleistungen von Angehörigen, Betreuungskräften und professionellen Pflegekräften übernommen.
Welche Pflegeleistungen gibt es?
Zu den Pflegeleistungen der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherungen gehören: Pflegegeld, Pflegesachleis-tungen, Kombinationsleistungen, Leistungen für die stationäre Pflege, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Verhin-derungspflege, Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege, Umbaumaßnahem für Barrierefreiheit, Digitale Pflegean-wendungen, Pflegeberatung, Pflegekurse, Beratungseinsatz, Pflegeunterstützungsgeld, Soziale Sicherung der Pflegepersonen, Wohngruppenzuschuss und die Anschubfinanzierung für Wohngruppen mit Pflegebedarf.
Wer hat Anspruch auf Pflegeleistungen?
Anspruch auf Pflegeleistungen haben Pflegeversicherte mit einem anerkannten Pflegegrad. Dieser wird über eine Pflegebegutachtung ermittelt, nachdem die versicherte Person einen Antrag stellt. Der Pflegegrad bescheinigt, dass die Person für mehr als sechs Monate auf Pflege angewiesen ist.
Welche Pflegeleistungen in der Beihilfe gibt es?
Die Pflegeleistungen der Beihilfe richten sich grundsätzlich nach den Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtver-sicherung. Beihilfe und die ergänzende private Pflegeversicherung teilen sich je nach Beihilfebemessungssatz die Pflegeaufwendungen auf. Dieser unterscheidet sich in den Bundesländern und liegt meistens zwischen 50 und 80 Prozent.Zu den Leistungen zählen entsprechend des anerkannten Pflegegrades:(8)PflegegeldPflegesachleistungenVerhinderungspflegeKurzzeitpflegeLeistungen für die teilstationäre Pflege, sofern diese nicht mehr im häuslichen Umfeld gewährleistet werden kannLeistungen für die vollstationäre Pflege, sofern diese nicht mehr im häuslichen Umfeld oder in der teilstationären Pflege gewährleistet werden kannPflegehilfsmittel sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes Bezieher von Leistungen der Beihilfe müssen im Pflegefall die benötigten Pflegeleistungen immer bei ihrer Pflegeversicherung und zusätzlich bei der zuständigen Beihilfestelle beantragen.
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